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Neues Kommunikationsangebot für Verbandsmitglieder
Um unseren internen Austausch noch direkter und unsere Kommunikationswege untereinander noch kürzer zu halten, gibt es ein neues Angebot unseres Verbands für Euch.
Ab sofort könnt Ihr Mitglied in vier verschiedenen WhatsApp Communitys werden: Austausch, Ankündigungen, Rechtsprechung und Stellungnahmen.
So könnt Ihr jederzeit unmittelbar reagieren, nachfragen und Euch einbringen.
Um Mitglied in einer Community zu werden genügt eine kurze Nachricht an unseren Vorstand – hier.

Offener Brief an Minister
der Justiz Limbach
Der DGVB NRW wendet sich in einem Offenen Brief an den nordrhein-westfälischen Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach.
In dem Schreiben, das dem Minister nun zuging, betont der DGVB NRW, dass er bereits seit geraumer Zeit immer und immer wieder deutlich auf die Gefährdung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher hingewiesen habe und fragt, ob der Minister deren konkrete Gefährdung überhaupt ernst nehme.
Zudem seien die zugesagten Sicherheitsausstattungen, schnittsicheren Handschuhe und Taschenlampen bis zum heutigen Tag nicht flächendeckend ausgeliefert. "Das ist kein Verwaltungsproblem - das ist ein politisches Versäumnis", so Frank Neuhaus, der Landesverbandsvorsitzende und Unterzeichner des Briefs, in dessen weiterem Verlauf er zahlreiche weitere politische Verfehlungen rund um den Arbeitsalltag von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern auflistet.
"Wer Beschäftigte unter solchen Bedingungen arbeiten lässt, nicht Sicherheitsrisiken billigend in Kauf Weitere Untätigkeit wäre politisch nicht verantwortbar. (...) Der Schutz ihrer Beschäftigten ist keine Option. Er ist ihre Pflicht", so Frank Neuhaus im Offenen Brief an Justizminister Limbach.
Der Brief kann hier im kompletten Wortlaut gelesen werden.

Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Am 1. Oktober treten wichtige Gesetzesänderungen in Kraft
Im März beschäftigte sich der Bundestag mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, das umfangreiche Folgen für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben wird.
Aufhebung der Wertgrenze von 5000€
Dazu gehören eine Ermächtigungsgrundlage, wonach per Rechtsverordnung die Nutzung von xJustiz-Datensätzen verpflichtet werden kann und die Aufhebung der in § 754a ZPO vorhandenen Beschränkung auf Vollstreckungsbescheide und die Aufhebung der Wertgrenze von 5000€ (bei Geldforderungen).
Wegfall der Nachweis-Erfordernis
Darüber hinaus kann nunmehr das Vorhandensein einer Geldempfangsvollmacht ohne Nachweis-Erfordernis versichert werden und nach vollständig erbrachter Leistung des Schuldners hat der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Bescheinigung über die Leistung auszustellen und den Gläubiger aufzufordern, die vollstreckbare Ausfertigung an den Schuldner auszuliefern.
Keine qualifizierte Signatur mehr notwendig
Dadurch ist es bei elektronischer Übermittlung eines Vermögensverzeichnisses oder eingeholten Dritt-Auskünften nach 802I § ZPO an einen Gläubiger nicht mehr notwendig, am Dokument eine qualifizierte Signatur anzubringen.
Inkasso-Unternehmen jetzt zur elektronischen Kommunikation verpflichtet
Inkasso-Unternehmen sind nun zur elektronischen Kommunikation mit Gerichtsvollziehern verpflichtet und Kredit-Institute werden zum Empfang elektronischer Zustellungen verpflichtet. Die Aufforderung zur Abgabe einer Drittschuldner-Erklärung kann nun auch per Post erfolgen. Weitere Änderungen beziehen sich auf § 66 SGB X.
WIR kämpfen für unsere Mitglieder – auch in schwierigen Zeiten.
